Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ajuma GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Annette Barth, Agnes-Bernauer-Straße 151, 80687 München, Registergericht München, Registernummer: HRB 249630 , USt-Ident.-Nr.: DE325894867, Telefon: +49 8105 3950050, E-Mail: info@ajuma.eu (nachfolgend „ajuma“).

 

    1. Gegenstand und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

      1.1      ajuma bietet seinen Kunden den Erwerb der von der ajuma hergestellten und vertriebenen ajuma UV-Bodyguards an. Der ajuma UV-Bodyguard dient der Messung der jeweils aktuellen UV-Stärke im Sinne eines (UV-)Strahlenmessgeräts.

      Der ajuma UV-Bodyguard kann zudem in Verbindung mit der von dem Kunden auf ein geeignetes Endgerät herunterladbaren ajuma-App genutzt werden. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) ist der Erwerb des ajuma UV-Bodyguards sowie die Nutzung der ajuma-App.

      1.2      Diese AGB gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von ajuma mit ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“). Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2) unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen widerspricht ajuma ausdrücklich; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht ausdrücklich von ajuma bestätigt werden.

      1.3      Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), gelten diese AGB ab erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch für zukünftige Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen der Geschäftsbedingungen behält sich ajuma nach Maßgabe der Ziffer 15. dieser AGB vor.

       

        2. Begriffsbestimmungen

          2.1      „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag mit ajuma zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB).

          2.2      „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages mit ajuma in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Abs. 1 BGB).

           

            3. ajuma UV-Bodyguard, ajuma-App

               3.1      ajuma stellt dem Kunden den ajuma UV-Bodyguard und die ajuma-App wie folgt zur Verfügung:

              Der Kunde erwirbt den ajuma UV-Bodyguard über den ajuma Onlineshop unter:

              www.ajuma.eu

              Der ajuma UV-Bodyguard weist ohne die Nutzung der gesondert in der ajuma-App zur Verfügung stehenden und gesondert zu erwerbenden weiteren Funktionen (nachfolgend: „Zusatzfunktionen“) die folgenden Funktionen auf:

              -     Anzeige der Stärke der jeweils aktuellen UV-Strahlung

              -     Anzeige von – basierend auf der jeweils aktuellen UV-Strahlung – generalisierten Empfehlungen und Hinweisen in Bezug auf angemessene Vorkehrungen und Verhalten (Sonnencreme, Sonnenhut, Schatten), angelehnt an Empfehlungen der World Metrological Organization (WMO) bzw. des Bundesamts für Strahlenschutz, verfügbar unter: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/einfuehrung/einfuehrung_node.html

              ajuma behält sich vor, den Kunden über das der Bestellung beigefügte Datenblatt zu dem ajuma UV-Bodyguard gesondert zu informieren und auf Änderungen der Grundfunktionen hinzuweisen.

              3.2      Der Kunde kann die ajuma-App unter den Voraussetzungen der Ziff 12. kostenfrei aus dem Apple App Store bzw. aus dem Google Play Store. Nach dem Herunterladen der ajuma-App kann der Kunde die Zusatzfunktionen unter verschiedenen, jeweils gesondert beschriebenen Angeboten (nachfolgend: „Tarifbeschreibungen“) der ajuma im Zusammenhang mit dem ajuma UV-Bodyguard kostenpflichtig zu den in den jeweils aktuell gültigen Tarifbeschreibungen ausgewiesenen Konditionen und Preisen erwerben und die Zusatzfunktionen auf der ajuma-App freischalten („In-App-Kauf“). Der Umfang der Zusatzfunktionen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der ajuma-App (nachfolgend auch: „ajuma-App Beschreibung“) sowie den jeweiligen Tarifbeschreibungen zum Zeitpunkt des Kaufs der Zusatzfunktionen, wie sie sowohl auf dem ajuma Onlineshop als auch dem Apple App Store bzw. aus dem Google Play Store abgerufen werden können.

              3.3      Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, bereits bei Erwerb des ajuma-UV-Bodyguards über den Onlineshop der ajuma das „ajuma Lifetime-Abonnement“ (nachfolgend: „Lifetime-Abo“) zu erwerben. Gegenstand des Lifetime-Abos ist die geographisch, sachlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit aller Zusatzdienste der ajuma-App. ajuma wird dem Kunden, der ein bei Lifetime-Abo erwirbt, im Rahmen der Lieferung des UV-Bodyguards spezielle Zugangscode zur Verfügung stellen. Mit Hilfe des Zugangscodes kann der Kunde nach Herunterladen der ajuma-App das Lifetime-Abo freischalten und die ajuma-App unbeschränkt nutzen.

               

                4. Vertragsschluss, Vertragssprache und -text

                  4.1      Die Darstellung von Produkten in Katalogen oder auf Websites ist unverbindlich. Der Kunde gibt mit Anklicken der Schaltfläche „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb des ajuma UV-Bodyguards sowie im Rahmen des Erwerbs der jeweiligen Zusatzdienste auf der ajuma-App ab.

                  Vorbehaltlich des Rechts, einen Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, kommt der Vertrag über den Erwerb des ajuma UV-Bodyguards durch eine entsprechende Bestätigung seitens ajuma zustande. Vertragsbestätigung oder die Ablehnung müssen spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Bestelleingang erfolgen, andernfalls kommt das Geschäft nicht zustande. Das Absenden des ajuma UV-Bodyguards und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch ajuma gleich; dies gilt nicht, wenn Vorkasse vereinbart wurde. Bei Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Annahmeerklärung von Seiten ajuma bereits durch Auftragsbestätigung und Aufforderung zur Zahlung per E-Mail. In allen anderen Fällen, in denen der Kunde im Bestellvorgang eine Zahlung auslöst, liegt bereits in der Freigabe des Zahlungsvorgangs bzw. in der Annahme des Kaufpreises die verbindliche Annahme des Kaufvertrages durch ajuma.

                  4.2      Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind:

                  -   Deutsch.

                  Der Kunde erhält nach seiner Bestellung eine Bestellbestätigung, die Rechnung und diese AGB per E-Mail zugesandt. ajuma speichert darüber hinaus keinen gesonderten Vertragstext, der über das Internet abrufbar wäre.

                  4.3      Vor der verbindlichen Bestellung kann der Kunde durch Anklicken des im Browser vorgesehenen „Zurück“-Buttons auf zuvor besuchte Seiten zurückkehren und ggf. Eingabefehler korrigieren bzw. den Bestellvorgang abzubrechen.

                   

                    5. Liefergebiet und Lieferung

                      5.1      Soweit nicht anders vereinbart, beschränkt sich die Lieferung des ajuma UV-Bodyguards auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sofern nicht anders vereinbart, versendet ajuma den ajuma UV-Bodyguard an die angegebene Lieferadresse.

                      5.2      ajuma ist zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 7 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

                       

                        6. Preise, Versandkosten, Zahlung, Ratenkauf

                          6.1      Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, die sich als Endpreise inklusive Verpackungs- und Versandkosten verstehen. Erfolgt die Lieferung aufgrund individueller Vereinbarung mit dem Kunden als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem für jede einzelne Nachnahmesendung die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren, die bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden. Bei – im Ausnahmefall gesondert und schriftlich vereinbarter ‑ Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), trägt der Kunde zudem etwaige Versicherungskosten. Alle aktuellen Preise, Kosten und Gebühren sowie die AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.ajuma.eu abrufbar.

                          6.2      Der Kunde hat die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart, dem Versandziel und den Einstellungen im Kundenkonto angeboten werden (z.B. Vorauszahlung, Rechnung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht jedoch nicht. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen mit Unternehmern (vgl. Ziff. 2.2) die ersten drei Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden während des Bestellvorgangs zur Auswahl. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst ajuma die Zahlung erst bei Warenausgang aus. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), haben Zahlungen sofort ohne Abzug zu erfolgen.

                          6.3      ajuma behält sich vor, dem Kunden als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) die Bezahlung in Zusammenarbeit mit den folgenden Zahlungsdienstleistern anzubieten:

                          -    Shopify International Ltd.,

                          Victoria Buildings. 2. Etage, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04, XN32, Irland;

                          -    PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.,

                          22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg;

                          -    Amazon Payments Europe S.C.A.,

                          38 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg.

                          Einen Anspruch hierauf hat der Kunde jedoch nicht. ajuma behält sich vor, die Kooperation Zahlungsdienstleistern zu beenden, sowie ggf. in Zukunft mit anderen Zahlungsdienstleistern zusammenzuarbeiten.

                          Sofern die Bezahlung nach Wahl des Kunden und Einverständnis von ajuma unter Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleisters erfolgt, gelten für den Kunden die Bestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

                          6.4      Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei ajuma nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ajuma kein oder ein geringerer als der o.g. Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bei Unternehmern (vgl. Ziffer 2.2) sowie eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.

                          6.5      Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2) kann ajuma offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen entweder Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. ajuma geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte oder mindestens zweimaliger erfolgloser Mahnung aus.

                          6.6      ajuma ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Außenstände des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2) anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist ajuma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

                            7. Lieferfristen

                              7.1      Die Lieferzeiten sind abhängig von dem jeweiligen Produkt und werden auf der Website angezeigt. Abhängig von der gewählten Versandart erfolgt die Lieferung sodann innerhalb der üblichen Versandzeit aus Deutschland. Soweit nicht anders angegeben, liefert ajuma die bestellte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung.

                              7.2      Ergibt sich nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des voraussichtlichen Bereitstellungs- bzw. Versandtages, wird ajuma den Kunden hierüber per E-Mail informieren. Der Kunde hat dann, sofern er Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) ist, jederzeit vor Bereitstellung der Ware bzw. deren Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern zwischen ajuma und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die gesetzlichen Rechte wegen Verzugs bleiben hiervon unberührt.

                              7.3      Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), setzt er ajuma bei Überschreitung der Bereitstellungs- bzw. Lieferfrist eine angemessene Nachfrist.

                                8. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

                                  8.1      ajuma übernimmt kein Beschaffungsrisiko für den ajuma UV-Bodyguard. Ist der UV-Bodyguard trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags durch ajuma nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird ajuma den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist ajuma von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn ajuma die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Sollte ajuma zurücktreten wollen, übt ajuma das Rücktrittsrecht unverzüglich aus.

                                  8.2      Im Falle des Rücktritts erstattet ajuma dem Kunden unverzüglich bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn ajuma die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

                                   

                                    9. Unverbindliche Hinweise für die Rücksendung

                                      Im Falle von Rücksendungen – etwa auch bei Ausübung des Widerrufsrechts – bitten wir den Kunden, für die Rücksendung eine sichere – nach Möglichkeit die originale – Transportverpackung zu verwenden.

                                       

                                        10. Weitere Sonderbestimmungen für Unternehmer

                                          Für Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

                                          10.1    Erfüllungsort ist der Sitz von ajuma.

                                          10.2    Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälli-gen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass ajuma die Kosten für den Transport übernommen hat.

                                          10.3    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, ajuma unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

                                          10.4    Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen und sind mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 48 Stunden seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

                                          10.5    Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich gegenüber ajuma angezeigt werden, damit ajuma ihrerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung nachkommen kann.

                                          10.6    Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (vgl. § 445b BGB) bleibt unberührt.

                                          10.7    Die in Ziffer 10.6 S. 1 genannten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, oder soweit ajuma eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 13.5).

                                          10.8    Für die Mängelgewährleistung gelten folgende Bestimmungen:

                                          • Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde ajuma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. ajuma ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.
                                          • Der Gewährleistungsanspruch des Kunden be-schränkt sich in dem vorgenannten Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann ajuma die Nacherfüllung insgesamt verweigern.
                                          • Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von ajuma autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, ajuma hat diese Einwirkungen zu vertreten.

                                          10.9    Der Kunde kann mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses, stehenden Forderungen nicht aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von ajuma nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

                                           

                                            11. Eigentumsvorbehalt

                                              11.1    Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von ajuma.

                                              11.2    Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), behält sich ajuma darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen“. Der Kunde als Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an ajuma ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. ajuma wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ajuma in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

                                              11.3    ajuma ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn deren Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von ajuma.

                                              11.4    ajuma ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als 250,00 EUR in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderungen beträgt.

                                               

                                                12. Nutzungsbedingungen der ajuma-App

                                                  12.1    Durch das Herunterladen der aus dem Apple App Store bzw. aus dem Google Play Store kommt ein Vertrag über die Nutzung der ajuma-App zwischen dem Kunden und ajuma zustande. Weder Apple Inc. bzw. Google Inc. oder ein verbundenes Unternehmen von Apple Inc. bzw. ein verbundenes Unternehmen von Google Inc. werden Vertragspartner des Vertrags. Apple Inc. bzw. Google Inc. sind aber berechtigt, die Pflichten des Kunden gemäß diesen Bestimmungen gegen den Kunden durchzusetzen. Mit dem Herunterladen erklärt sich der Kunde mit den Lizenz  und Nutzungsbedingungen dieser Ziffer einverstanden.

                                                  12.2    Voraussetzung für die Nutzung der ajuma-App ist der Erwerb eines ajuma UV-Bodyguards. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ajuma-App ergeben sich aus der auf dem ajuma Onlineshop sowie dem Apple App Store bzw. dem Google Play Store verfügbaren ajuma-App Beschreibung. Die ajuma-App Beschreibung enthält insbesondere Informationen über unterstützte Betriebssysteme und Endgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs. Die Nutzung der ajuma-App setzt weiter eine bestehende Datenverbindung des Benutzergeräts voraus. Wir empfehlen die Nutzung der ajuma-App nur bei Vorhandensein einer Daten-Flatrate oder einem WLAN-Hotspot, um die Belastung mit Verbindungskosten zu vermeiden. Für den Download der ajuma-App entstehen dem Kunden keine über den von dem Kunden selbst zu tragenden Kosten seines Mobilfunk- und/oder Internettarifs hinausgehenden Kosten.

                                                  12.3    Mit dem Download der App gewährt ajuma dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare und stets in Verbindung mit der Nutzung des ajuma UV Bodyguards stehende Recht zur Nutzung der ajuma-App auf einem im Eigentum des Kunden stehenden bzw. in seinem Besitz befindlichen Gerät, auf dem die Software laut Systemvoraussetzungen, die der Kunde vor Abschluss dieser Bedingungen im Apple App Store bzw. im Google Play Store einsehen kann, lauffähig ist.

                                                  12.4    Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis bezüglich automatischer Updates, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Erfordern Updates weitergehende Berechtigungen, wird ajuma den Kunden vor der Installation hierauf gesondert hinweisen. Stimmt der Kunde den weitergehenden Berechtigungen nicht zu, erfolgt kein Update.

                                                  12.5    Der Kunde hat bei der Nutzung der App die notwendige Sorgfalt einzuhalten. Der Kunde ist insbesondere für den Schutz der Zugangsdaten für die ajuma-App verantwortlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten der ajuma Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ändert er unverzüglich seine Zugangsdaten oder informiert ajuma unverzüglich über die Nutzung. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist ajuma zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. ajuma wird den Kunden über die Sperrung informieren.

                                                  12.6    ajuma haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden von ajuma vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ajuma die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

                                                  12.7    ajuma behält sich vor, dem Kunden in regelmäßigen Abständen Push-Nachrichten mit neuesten Informationen über den Service, ajuma-Angebote oder Aktualisierungsanfragen o.ä. auf sein Mobiltelefon zu schicken. Derartige Nachrichten erhält der Kunde jedoch nur, wenn er hierzu auf seinem Endgerät die Freigabe für den Versand von Push-Nachrichten für die ajuma-App erteilt hat. Die Freigabe kann durch den Kunden jederzeit durch entsprechende Einstellungen auf der Morgen ajuma-App widerrufen werden. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung.

                                                  12.8    Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ajuma-App zu vervielfältigen, zu verteilen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen (einschließlich der Vermietung, Verpachtung, Leihgabe oder Unterlizenzierung). Der Kunde ist, vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 69d, 69e UrhG, nicht berechtigt, den Programmcode der ajuma-App oder dessen Bestandteile zu verändern, zum Zwecke des „reverse engineering“ zu nutzen, zu de-kompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke hiervon zu erstellen.

                                                  12.9    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für alle Programmergänzungen und Updates der ajuma-App, die ajuma dem Kunden über den Apple App Store bzw. den Google Play Store durch zum Download bereitstellt, soweit diese nicht Gegenstand einer gesonderten Lizenzvereinbarung sind.

                                                  12.10  ajuma behält sich das Recht vor, die ajuma-App dauerhaft einzustellen und/oder keine weiteren Updates mehr vorzunehmen. Im Fall der dauerhaften Einstellung wird ajuma den Kundenunverzüglich, spätestens zwei Monate vor Einstellung der ajuma-App, gesondert über die Einstellung informieren. Sofern von der Einstellung nach Zeit der Nutzung abgerechnete Zusatzdienste betroffen sind, wird ajuma ab dem Zeitpunkt der Einstellung keine Gebühren mehr berechnen.

                                                   

                                                    13. Gewährleistung, Haftung

                                                       13.1    Die Nutzung des ajuma UV-Bodyguards sowie der ajuma App entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung, angemessene Vorkehrungen zum Zwecke eines hinreichenden Sonnenschutzes zu treffen. Insbesondere hat der Kunde eigenverantwortlich dafür zu sorgen, sich durch geeignete Maßnahmen vor der Sonne zu schützen und sich bei Verdacht auf Sonnenbrand nicht weiter unmittelbarer Sonneneinwirkung auszusetzen. Weder der ajuma UV-Bodyguard noch die ajuma App sind dazu bestimmt, entsprechende Sonnenschutzvorkehrungen und/oder ärztlichen Rat zu ersetzen. Dem Kunden wird dringend angeraten, im Falle körperliche Beschwerden in Bezug auf Sonneneinwirkung ärztlichen Rat einzuholen.

                                                      13.2    Für den Kunden als Verbraucher (vgl. Ziffer 2.1) gilt in Bezug auf den Erwerb des ajuma UV-Bodyguards das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

                                                      13.3    ajuma ist bemüht die Verfügbarkeit der ajuma-App und – je nach gesonderten Erwerb des Kunden – der Zusatzfunktionen der ajuma-App dauerhaft zu gewährleisten. Störungen oder die vorübergehende Einstellung der ajuma-App bzw. der auf diesen angebotenen Leistungen können aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelangen sowie Ereignissen, die nicht in ajumas Machtbereich stehen (z.B. Störung von öffentlichen Kommunikationsnetzen Stromausfällen etc.) resultieren. Für etwaige Schäden, die dem Kunden aus einer vorübergehenden fehlenden Verfügbarkeit entstehen, ist ajuma nicht verantwortlich, es sei denn die fehlende Verfügbarkeit resultiert aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden von ajuma.

                                                      13.4    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber ajuma als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

                                                      13.5    Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 13.4 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ajuma die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

                                                      13.6    Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 13.5) und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

                                                       

                                                        14. Datenschutz

                                                          Die Datenschutzpraxis von ajuma steht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen.

                                                           

                                                            15. Änderungen der AGB

                                                              ajuma ist zu Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn ajuma auf die Änderungen in elektronischer Form (E-Mail) hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Frist und die Folgen der Fristsäumnis. Für den Fall des Widerspruchs behält sich ajuma die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

                                                               

                                                                16. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren

                                                                  16.1    Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

                                                                  16.2    Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten über alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche zwischen ajuma und dem Kunden ausschließlich das Landgericht München I berufen. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

                                                                  16.3    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die AGB im Übrigen wirksam. Der Kunde und ajuma verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

                                                                  16.4    Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524/2013:

                                                                  https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

                                                                  ajuma ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. ajuma wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird ajuma auch im wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

                                                                  BACK TO TOP
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